Übergang auf weiterführende Schulen

 

Aktuelles Informationsmaterial für Eltern/Kinder der 4. Klassen zum Übergang auf die weiterführenden Schulen

2020 Info-Flyer Übergang 4-5

FD-2020_21_Übergang 4-5

Elterninformationsabende 2020 - Fremdsprachenangebot

In der Regel gehen unserer Schüler nach der vierten KLasse auf die beiden ortsansässigen weiterführenden Schulen in Hünfeld.

Wigbertschule Hünfeld ( Gymnasium)

Jahnschule  Hünfeld ( Haupt-und Realschule )

Einige Schüler besuchen auch die weiterführende Schule in Eiterfeld mit Förderstufe oder Schulen in Fulda.

Marienschule  Fulda ( Gymnasium für Mädchen, Privatschule der katholischen Kirche )

Marianum  Fulda ( Private Realschule mit anschließender gymnasialer Oberstufe )

Lichtbergschule Eiterfeld ( Förderstufe )

 

Aus dem folgenden Verlauf können Sie die Übergangsmodalitäten und den zeitlichen Ablauf des Übergangs entnehmen.

November bis Januar

Allgemeine Information über die Bildungsgänge der weiterführenden Schulen durch Vertreter/innen aller Schulformen (Einladung erfolgt).

 

bis Ende Februar

Die Klassenlehrerin/ der Klassenlehrer berät die Eltern in Einzelgesprächen.

bis Anfang März

Die Eltern entscheiden, welche Schulform ihr Kind besuchen soll und teilen dies schriftlich in einem Antrag der Johann-Adam-Förster-Schule mit.

Die Klassenkonferenz nimmt Stellung zu dem von den Eltern gewählten Bildungsgang. Sie berät über die Eignung des Kindes und befürwortet den Antrag oder widerspricht ggf. dem Wunsch der Eltern und empfiehlt einen anderen Bildungsgang.
Stimmen Elternwunsch und Empfehlung der Klassenkonferenz nicht überein, erhalten die Eltern eine schriftliche Mitteilung darüber verbunden mit dem Angebot einer erneuten Beratung und dem Hinweis auf die Möglichkeit der Querversetzung .

 

bis Mitte März

Die Johann-Adam-Förster-Schule gibt die Anträge an die weiterführende Schule weiter.

bis Anfang April

Die Eltern teilen im Falle eines Widerspruchs mit, ob sie bei ihrer ursprünglichen Wahl bleiben oder der Empfehlung der Klassenkonferenz folgen. Entfällt diese Mitteilung, gilt der ursprüngliche Antrag.

bis Anfang April

Die Johann-Adam-Förster-Schule leitet die noch ausstehenden Anträge (Widerspruchsfälle) an die weiterführenden Schulen weiter.

Die weiterführenden Schulen teilen den Eltern und der Johann-Adam-Förster-Schule die Aufnahmeentscheidung mit.

Bei allen Zeitangaben handelt es sich um ungefähre Richtwerte, die jedoch von Schuljahr zu Schuljahr variieren können. Betroffene Eltern der Viertklässler werden über die genauen Termine durch die Johann-Adam-Förster-Schule informiert.

Hat die Klassenkonferenz der Grundschule der Entscheidung der Eltern für die Wahl des Bildungsganges nicht zugestimmt und wird das Kind den Leistungsanforderungen der besuchten Schulform nicht gerecht, kann die Klassenkonferenz der Klasse 5 der aufnehmenden Schule frühestens zum Halbjahr eine sogenannte „Querversetzung“ aussprechen, das heißt, das Kind wird dann vom Gymnasium in die Realschule bzw. von der Realschule in die Hauptschule „querversetzt“.