Corona-Schutzverordnung: Hygienemaßnahmen im Schulbetrieb nach den “Präventionswochen” (ab Montag, 13.09.2021)

Liebe Eltern,

ab der kommenden Woche sind die Coronavirus-Schutzverordnung und der gemeinsame Erlass anzuwenden. Die 9. Allgemeinverfügung des Landkreises Fulda enthält keine weitergehenden Regelungen. Das bedeutet, dass für nicht geimpfte oder nicht genesene Schülerinnen und Schüler eine zweimalige Testpflicht pro Schulwoche gilt. Auch die Maskenpflicht entfällt wieder am Sitzplatz im Klassenraum.

Sollte in einem Klassenverband ein Coronaausbruch stattfinden, gilt der gemeinsame Erlass, so dass alle „übrigen Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte des Klassen- oder Kursverbandes, mit Ausnahme von Geimpften und Genesenen, in den folgenden 2 Wochen an jedem Unterrichtstag getestet werden müssen“ und „medizinische Masken auch am Sitzplatz getragen werden müssen“.

Dieses Vorgehen kann sich natürlich in Abhängigkeit der ggf. aktualisierten rechtlichen Rahmenbedingungen ändern.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Schaum (Rektorin)

Johann-Adam-Förster-Schule