Schulkonferenz

Hessens Schulen haben besondere Rechte für eigene Entscheidungen. Zusätzlich zu Gesamtkonferenz, Schulelternbeirat und Schülervertretung ist die Schulkonferenz nach §§ 128 bis 132 des Hessischen Schulgesetzes ein weiteres Entscheidungsgremium. Sie bietet die Chance der Zusammenarbeit von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern und deren Eltern an einem Tisch und eröffnet die Möglichkeit, über Gruppeninteressen hinaus gemeinsam Schule zu machen.

Die Schulkonferenz berät und entscheidet nach § 129 des Hessischen Schulgesetzes z.B. über:

  • das Schulprogramm,
  • Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten,
  • Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei Schulveranstaltungen,
  • die Einrichtung oder Ersetzung einer Förderstufe,
  • die Stellung eines Antrags auf Durchführung eines Schulversuchs oder der Umwandlung einer Schule in eine Versuchsschule und zur Erprobung eines Modells erweiterter Selbstständigkeit,
  • Grundsätze für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote,
  • Öffnung der Schule nach außen,
  • den schuleigenen Haushalt.

Die Schulkonferenz wird gewählt, indem jede Gruppe ihre Vertreterinnen und Vertreter für sich wählt, also:

  • die Gesamtkonferenz aus ihrer Mitte die Lehrerinnen und Lehrer,
  • der Schulelternbeirat aus der Mitte aller Eltern.

Mitglieder der Schulkonferenz

Vorsitzende der Schulkonferenz:  Rektorin Martina Schaum

ElternbankLehrerbank
Frau Nicole SchmittHerr Nils Hosenfeld
Frau Nadine AdamczykFrau Sarah Rützel
Frau Melanie SeverinHerr Joachim Weber
Frau Annika MihmFrau Annette Till
Frau Annika Mihm
Frau Melanie MüllerFrau Birgit Cotton
Stellvertreterin: Herr Daniel Spiegel, Frau Isabell Schmitt-AumannStellvertreter/innen: Herr Stephan Näder